Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.11.2008

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   BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1)   

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BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 (1) (https://dejure.org/2008,880)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    BGB § 917 Abs. 1

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Duldungsanspruch für ein Befahren eines fremden Grundstücks mit Kraftfahrzeugen bei nicht ausreichender Verbindung zu einer öffentlichen Straße und zur Verteilung der Unterhaltungskosten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einräumung eines kostenpflichtigen Notwegerechts bei Kfz-Erreichbarkeit eines Grundstücks ausschließlich über Privatweg

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugangsrecht eines Grundstückseigentümers zur öffentlichen Strasse

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Notwendigkeit der Zufahrt mit Kraftfahrzeugen bei Wohngrundstück

  • Judicialis

    BGB § 741; ; BGB § 746; ; BGB § 917 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zum Befahren mit Kraftfahrzeugen; Tragung der Unterhaltskosten für den auch vom Nachbarn verwendeten Notweg; Auswirkungen des Fehlens der Widmung der Privatstraße für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Verbindung von Wohngrundstück mit öffentlichem Weg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 917 Abs. 1
    Notwegerecht für Wohngrundstück trotz Anschluss an öffentlichen Geh- und Radweg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befahren des Grundstückes ist zu dulden, wenn ein anderes Grundstück nicht anders mit einem Kraftfahrzeug erreicht werden kann

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbar muss Zufahrt zum Grundstück ermöglichen

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notweg - KfZ Zugang zum Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Benutzung des Nachbargrundstücks als Zuwegung zu öffentlichem Weg (IMR 2009, 1052)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 515
  • MDR 2009, 374
  • DNotZ 2009, 448
  • NZM 2009, 253
  • NJ 2009, 200
  • BauR 2009, 704
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Nichts anderes ergibt sich - entgegen der Ansicht der Revision - aus dem Urteil des Senats vom 15. April 1964 (V ZR 134/62, NJW 1964, 1321).

    Zwar ist dort ausgeführt, dass den Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Grundstücksbenutzung die Bedürfnisse einer praktischen Wirtschaft bilden, wobei es jeweils auf die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls ankommt; dies steht jedoch unter dem Obersatz, dass es sich nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt, ob eine Grundstücksbenutzung ordnungsmäßig ist (Senat, Urt. v. 15. April 1964, V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322).

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Im Übrigen ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), damit es über den zweiten Hilfsantrag befinden kann, indem es die von den Widerbeklagten geschuldete Rentenhöhe ermittelt (siehe dazu Senat, BGHZ 113, 32 ).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1981 - 8 U 219/80
    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Der von dem Prozessbevollmächtigten der Widerkläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. März 1981 (MDR 1981, 932) angesprochene Gesichtspunkt der Verwirkung des Duldungsanspruchs der Widerbeklagten kommt nicht zum Tragen.
  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem, welcher der Entscheidung des Senats vom 9. November 1979 (BGHZ 75, 315) zugrunde lag, auf die sich das Berufungsgericht für seine Auffassung auch gestützt hat.
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Die Aussage des in erster Instanz vernommenen Zeugen, die sich die Widerbeklagten zu Eigen gemacht haben, durfte das Berufungsgericht jedoch nicht - wie geschehen - abweichend von dem Landgericht würdigen, ohne die Widerbeklagten zuvor rechtzeitig auf die beabsichtigte Abweichung hingewiesen und gegebenenfalls den Zeugen erneut vernommen zu haben (vgl. BVerfG NJW 2003, 2524).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Vielmehr müssen sie zum einen die Kosten der Unterhaltung dieses Straßenteils anteilig tragen (PWW/Lemke, aaO, § 917 Rdn. 21); denn zur Unterhaltung des Notwegs ist der Duldungspflichtige grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urt. v. 6. April 1995, III ZR 27/94, WM 1995, 1195, 1198).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Dafür ist es erforderlich, dass der als Recht beanspruchte Zustand in einem Zeitraum von 40 Jahren als Recht besessen worden ist und dass weitere 40 Jahre vorher keine Erinnerung an einen anderen Zustand seit Menschengedenken bestand (Senat, BGHZ 16, 234, 238 m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 144/03

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Zwar darf eine in erster Instanz siegreiche Partei grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihr rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO erteilt, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will (siehe nur BGH, Beschl. v. 15. Februar 2005, XI ZR 144/03, BGH-Report 2005, 936, 937 m.w.N.) und insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senat, Urt. v. 21. Oktober 2005, V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, 236).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1999 - 3 U 86/97

    Anspruch auf Notwegrecht im Falle des Fehlens einer zur ordnungsgemäßen Benutzung

    Auszug aus BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07
    Objektiv ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Garagen für die ordnungsmäßige Benutzung des Wohngrundstücks nicht notwendig (a.A. OLG Frankfurt a.M. ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen).
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines

  • BGH, 11.06.1954 - V ZR 20/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    (2) Auch nach Teil I Titel 22 § 13 des Preußischen Allgemeinen Landrechts (ALR) konnte eine Grunddienstbarkeit (Grundgerechtigkeit) durch Ersitzung (Verjährung) erworben werden, wenn das Recht durch eine wenigstens 30 Jahre lange (Teil I Titel 22 § 14 i.V.m. Teil I Titel 9 § 625 ALR) ununterbrochene Ausübung in Anspruch genommen wurde (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 12; siehe für eine ausführlichere Darstellung OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138 sowie Dehner, Nachbarrecht, Stand August 2019, B § 36 II 3).

    Liegt ein Grundstück - wie hier - mit seiner Vorderseite an einem öffentlichen Weg, ist die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), gewährleistet.

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug aus Gründen der Bequemlichkeit oder Zweckmäßigkeit auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer aus dem Notwegrecht nach § 917 BGB aber nicht zuzubilligen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, NJW-RR 2014, 398 Rn. 12; Urteil vom 15. November 2013 - V ZR 24/13, NJW 2014, 311 Rn. 23).

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen, die für die ordnungsgemäße Benutzung eines Wohngrundstücks in der Regel notwendig ist (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 24), ist damit gewährleistet.

    Eine Zufahrt über das Nachbargrundstück, um das Fahrzeug auf dem eigenen Wohngrundstück abstellen zu können, ist dem Eigentümer dagegen aus dem Notwegerecht nach § 917 BGB nicht zuzubilligen (st. Rspr.: vgl. Senat, Urteil vom 9. November 1979 - V ZR 85/78, BGHZ 75, 315, 318 f.; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515 Rn. 19; Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12, Umdruck S. 4, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Eine nur einem persönlichen Bedürfnis des Eigentümers oder eines Nutzungsberechtigten entsprechende oder eine nur provisorische Nutzung gibt daher keinen Anspruch auf einen Notweg nach § 917 BGB (Senat, Urteil vom 15. April 1964 - V ZR 134/62, NJW 1964, 1321, 1322; Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515, 516 Rn. 20).

    c) Eine in diesem Sinn ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung setzt bei einem Wohngrundstück in der Regel die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen voraus (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515, 517 Rn. 24).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn es nicht lediglich um das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück, sondern um dessen Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen geht (Senat, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, aaO S. 517 Rn. 24).

    Die langjährige Grundstücksnutzung in einer von dem Nachbarn ermöglichten bestimmten Art und Weise bildet keine Grundlage für die Ordnungsgemäßheit der Benutzung des notleidenden Grundstücks im Sinne von § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat, Urteil vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77, WM 1978, 1293, 1294; Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07, NJW-RR 2009, 515, 516 Rn. 18).

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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07   

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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haus zwangsversteigert - Mieter nahmen Einbauküche mit - neue Eigentümer fordern Herausgabe

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines GrundstücksZubehöreigenschaft einer Einbauküche

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ist die Einbauküche des Mieters im Wohnungszwangsversteigerungsverfahren Zubehör?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Hausverkauf bleibt Einbauküche beim Mieter - Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zubehöreigenschaft von Einbauküchen

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einbauküche: Gehört die Einbauküche des Mieters zum Zubehör?

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Einbauküche Zubehör einer Mietwohnung? (IMR 2009, 40)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1078
  • MDR 2009, 374
  • DNotZ 2009, 380
  • NZM 2009, 121
  • ZMR 2009, 271
  • WM 2009, 285
  • Rpfleger 2009, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Dazu genügt nicht, dass die Verbindung nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum oder lediglich zur Befriedigung der Bedürfnisse des derzeitigen Nutzers erfolgt (BGHZ 62, 49, 52 ; BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 - IX ZR 110/89, WM 1990, 603, 605).

    Die Widmung des Einfügenden, seine Zweckbestimmung, entscheidet darüber, ob die Einbauküche Zubehör wird (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605).

    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Beklagten (BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Nürnberg, MDR 2002, 815, 816) .

    Die Frage kann regional unterschiedlich zu beurteilen sein und die Antwort kann sich im Laufe der Jahre geändert haben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 604 f).

    Die Annahme einer dauerhaften Widmung als Zubehör wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Beklagten das gesicherte Recht und die Absicht gehabt hätten, auf Dauer in der Wohnung zu bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 67).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 45/05

    Umfang des Hypothekenhaftungsverbandes; Begriff des für einen gewerblichen

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Gemäß § 97 BGB ist eine bewegliche Sache grundsätzlich dann Zubehör, wenn sie, ohne schon Bestandteil der Hauptsache zu sein, nicht nur vorübergehend deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen bestimmt ist und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis steht (BGHZ 165, 261, 263) .

    Für das richterliche Ermessen, was im Einzelfall als Zubehör anzusehen ist, besteht zwar ein weiter Spielraum (BGHZ 165, 261, 265) .

  • OLG Nürnberg, 02.04.2002 - 3 U 4158/01

    Einbauküche als Zubehör

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Beklagten (BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Nürnberg, MDR 2002, 815, 816) .
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Die Frage nach einer Verkehrsanschauung kann regional unterschiedlich zu beurteilen sein und die Antwort kann sich im Lauf der Jahre ändern (BGH 20. November 2008 - IX ZR 180/07 - Rn. 28) .
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Nach diesen Grundsätzen hat die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung Einbauküchen im Regelfall die Eigenschaft als einem "wesentlichen Bestandteil" eines Gebäudes abgesprochen, jedoch im Einzelfall --abhängig von der regionalen Verkehrsauffassung-- eine Zubehöreigenschaft für möglich gehalten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2008 IX ZR 180/07, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2009, 285; vom 1. Februar 1990 IX ZR 110/89, WM 1990, 603).
  • OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17

    Darlegungs- und Beweislast für die Zubehöreigenschaft einer Sache -

    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

    Ebenso trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 S. 1 BGB, also den Einwand, es liege bei den Einbauelektrogeräten deshalb keine Zubehöreigenschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 1 BGB vor, weil die Einbauelektrogeräte nur vorübergehend zur Benutzung eingebaut worden seien (vgl. MüKo/Stresemann, a.a.O., § 97 Rn. 32; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 16 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 29).

  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Der Tatrichter stellt fest, ob ein Gegenstand z.B. nach der Verkehrsanschauung als Zubehör angesehen werden kann und ob der Einfügende eine derartige Zweckbestimmung getroffen hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 1078, unter II.2. bzgl. einer Einbauküche als Zubehör einer Wohnung).

    Die Beurteilung muss widerspruchs- und denkfehlerfrei erfolgen (BGH-Urteil in NJW 2009, 1078, unter II.).

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